Unser Ladengeschäft ist vom 16. bis einschließlich 20. Juni 2025 geschlossen. Ihre Bestellungen können wir erst ab dem 23. Juni 2025 wieder bearbeiten.
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Pflicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Pflicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Pflicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".
Varianten ab 2,68 €*
4,58 €*
Direkt vom Großhändler
Profi-Hotline 14-17 Uhr
Sonderkonditionen für Gewerbe
Gewerbe-Lieferservice im Liefergebiet
Sonderkonditionen für Vereine
Einkauf im Ladengeschäft Sailauf
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...