
Falls für erworbene Verpackungen (Dosen, Plastikbeute, etc.) keine Lizenzgebühren gemäß Verpackungsgesetz über uns abgeführt werden, weisen wir darauf hin, dass der Inverkehrbringer in der Plicht steht, diese Lizenzgebühren an ein Rücknahmesystem abzuführen.Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen".

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